Blink Richtlinie zum kostenlosen Ersatz bei Diebstahl

Die einjährige beschränkte Garantie Blink deckt normalerweise weder Diebstahl noch Vandalismus ab. Blink bietet jedoch einen kostenlosen Ersatz an, falls Ihr Blink Gerät gestohlen wird.

Um Ihren Ersatz so schnell wie möglich zu erhalten, befolgen Sie diese Schritte sorgfältig:

  1. Melden Sie den Diebstahl umgehend der Polizei.
    Bevor Sie irgendetwas anderes tun, sollten Sie den Diebstahl bei der Polizei melden. Befolgen Sie deren Anweisungen, um den Tatort abzusichern, bis ein Beamter eintrifft, um Ihre Anzeige aufzunehmen. Notieren Sie sich bei Ihrer Anzeige bei der Polizei unbedingt die Fallnummer und den Namen des Beamten.

  2. Besorgen Sie sich so schnell wie möglich eine Kopie des Polizeiberichts.
    Eine Kopie des Polizeiberichts gilt als Diebstahlsnachweis. Ohne eine Kopie des Polizeiberichts* kann kein Ersatz ausgestellt werden. Um einen Ersatz zu erhalten, reichen Sie innerhalb von 15 Werktagen nach dem gemeldeten Diebstahldatum eine Kopie des Polizeiberichts ein.

  3. Erstellen Sie innerhalb von 15 Tagen nach dem Diebstahl einen Fall für den technischen Support Blink .
    Senden Sie innerhalb von 15 Werktagen nach dem Diebstahl eine Blink Supportanfrage und fügen Sie Ihrer Ereignisbeschreibung eine gut lesbare Kopie des Polizeiberichts bei.

*Um genau zu erfahren, wie Sie eine Kopie des Polizeiberichts erhalten, können Sie den Beamten anrufen, der Ihren Bericht aufgenommen hat, und die Fallnummer angeben. Stellen Sie sicher, dass der Polizeibericht alle Details enthält, die Sie angeben möchten, und bitten Sie ihn bei Bedarf um eine Änderung des Berichts.


  • Blink stellt Ihnen gerne innerhalb von 15 Werktagen nach Überprüfung der von Ihnen bereitgestellten Kopie des Polizeiberichts ein kostenloses Ersatzgerät zur Verfügung.
  • Der Ersatz Ihres gestohlenen Blink Geräts ist ein kostenloser Service von Blink .
    Blink behält sich das Recht vor, diesen Dienst jederzeit aus Betrugsverdachtsgründen oder aus anderen Blink festgelegten Gründen zu verweigern.
  • Sie müssen Blink innerhalb von 15 Tagen nach dem Diebstahldatum benachrichtigen, nicht nach der Anzeige bei der Polizei. Blink kann nach eigenem Ermessen entscheiden, ein Gerät, das Sie nach Ablauf der 15-Tage-Frist als gestohlen gemeldet haben, zu ersetzen.
  • Ersatzgeräte, die im Rahmen dieser Richtlinie angeboten werden, werden auf „Gleicher-für-Gleicher“-Basis angeboten.
    Blink stellt einen Ersatz des gleichen Typs und Modells wie das Gerät bereit, das Sie als gestohlen gemeldet haben.
  • Jede von Blink getroffene Entscheidung bezüglich des Ersatzes gestohlener Geräte gilt als endgültig und bindend.





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